HONORAR
Die Vergütung für die Tätigkeit bemisst sich nach den gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie für Rechtsanwälte. So beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch in der Regel zwischen 75 und 190 €, zuzüglich MwST.
Für weitere Inanspruchnahme, Durcharbeitung von Unterlagen, Antragstellung, Verhandlungen, gerichtliche Vertretung und Gutachten gilt §§ 2, 3 RVG. Vor Beginn umfangreicherer Tätigkeiten und ggf. im weiteren Verlauf erwarten wir angemessene Vorschusszahlung.
Steuerlicher Hinweis
Die Finanzämter erkennen Rechtsberatungs- und Prozesskosten sowie an Rentenberater gezahlte Honorare, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus privaten Rentenversicherungen sowie aus der betrieblichen Altersversorgung stehen, als Werbungskosten an.
BdF IV B 5-S 2255-357/97.
Rechtsschutzversicherungen.
Rechtsschutzversicherungen werden von uns aufgrund des Sozialschutzes nicht akzeptiert. Sie können unsere Rechnung gerne einer Rechtsschutzversicherung vorlegen die diese dann auch zumindest teilweise bezahlt jedoch treten wir nicht in Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Unsere Honorar berechnen sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und Stundenhonoraren. Der Stundenhonorarsatz beträgt zu Zeit 200,00 € zzgl.MwSt. bei Minutengenauer Abrechnung.
Beratung Sozialrecht / Versicherungsrecht:
Stundenhonorar
Antragsstellung Deutsche Rentenversicherung (Rentenanträge)
Stundenhonorar
Vertretung gegenüber Sozialbehörde.
Beitragsrahmengebühren RVG
Vertretung im Klageverfahren gegenüber Sozialbehörde.
Beitragsrahmengebühren RVG
Andreas Niehof
Rentenberater
Kirchstr. 5
D - 74199 Untergruppenbach
Tel.: 07131 - 64 92 505
Fax.: 07131 - 27 93 958