Kosten

HONORAR


Die Vergütung für die Tätigkeit bemisst sich nach den gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie für Rechtsanwälte. So beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch in der Regel zwischen 75 und 190 €, zuzüglich MwST.


Für weitere Inanspruchnahme, Durcharbeitung von Unterlagen, Antragstellung, Verhandlungen, gerichtliche Vertretung und Gutachten gilt §§ 2, 3 RVG. Vor Beginn umfangreicherer Tätigkeiten und ggf. im weiteren Verlauf erwarten wir angemessene Vorschusszahlung.


Steuerlicher Hinweis

Die Finanzämter erkennen Rechtsberatungs- und Prozesskosten sowie an Rentenberater gezahlte Honorare, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus privaten Rentenversicherungen sowie aus der betrieblichen Altersversorgung stehen, als Werbungskosten an.


BdF IV B 5-S 2255-357/97.


Rechtsschutzversicherungen.

Rechtsschutzversicherungen werden von uns aufgrund des Sozialschutzes nicht akzeptiert. Sie können unsere Rechnung gerne einer Rechtsschutzversicherung vorlegen die diese dann auch zumindest teilweise bezahlt jedoch treten wir nicht in Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. 


Unsere Honorar berechnen sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und Stundenhonoraren. Der Stundenhonorarsatz beträgt zu Zeit 200,00 € zzgl.MwSt. bei Minutengenauer Abrechnung.


Beratung Sozialrecht / Versicherungsrecht:

Stundenhonorar


Antragsstellung Deutsche Rentenversicherung (Rentenanträge)

Stundenhonorar



Vertretung gegenüber Sozialbehörde.

Beitragsrahmengebühren RVG


Vertretung im Klageverfahren gegenüber Sozialbehörde.

Beitragsrahmengebühren RVG 




Andreas Niehof

Rentenberater


Kirchstr. 5

D - 74199 Untergruppenbach


Tel.:  07131 - 64 92 505

Fax.: 07131 - 27 93 958