Die Entlohnung für unsere Tätigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften für Rechtsanwälte. Beispielsweise liegt das Honorar für ein erstes Beratungsgespräch in der Regel zwischen 75 und 190 €, zuzüglich Mehrwertsteuer.
Für weitere Leistungen wie die Durchsicht von Unterlagen, Antragsstellung, Verhandlungen, gerichtliche Vertretung und Gutachtenerstellung gelten die Bestimmungen §§ 2, 3 RVG. Vor Beginn umfangreicher Arbeiten erwarten wir angemessene Vorschusszahlungen.
Finanzielle Hinweise
Das Finanzamt akzeptiert Beratungs- und Prozesskosten sowie Honorare für Rentenberater im Kontext von Ansprüchen aus gesetzlicher Rentenversicherung, privaten Rentenversicherungen und betrieblicher Altersvorsorge als Werbungskosten.
Rechtsschutzversicherungen
Wir akzeptieren keine Rechtsschutzversicherungen aus Gründen des Sozialschutzes. Sie können unsere Rechnung gerne bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einreichen, die diese teilweise erstatten kann. Allerdings treten wir nicht direkt mit Ihrer Versicherung in Kontakt.
Unsere Honorare basieren auf dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und Stundenhonoraren. Der aktuelle Stundenhonorarsatz beträgt 200,00 € zzgl. MwSt. bei minutengenauer Abrechnung.
Beratung Sozialrecht / Versicherungsrecht:
Stundenhonorar für Antragsstellungen bei der Deutschen Rentenversicherung
Stundenhonorar für Vertretung gegenüber Sozialbehörden
Beitragsrahmengebühren RVG für Vertretung in Klageverfahren gegen Sozialbehörden