Wir sind spezialisiert auf die Beratung und Beantragung der Erwerbsminderungsrente sowie die Überprüfung auf mögliche Versicherungsleistungen. Unser erfahrenes Team steht Ihnen mit Fachwissen und Unterstützung zur Seite.
Wir verstehen, wie wichtig eine fundierte Rentenberatung ist und nehmen uns die Zeit, um Ihre individuelle Situation zu analysieren. Unsere Ziel ist es, Ihnen bei der Beantragung Ihrer Erwerbsminderungsrente zu helfen und sicherzustellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden Versicherungsleistungen erhalten. Kontaktieren Sie uns heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können.
Bei schwerer oder chronischer Krankheit oder nach einem Unfall, der es Ihnen unmöglich macht, ganztägig oder nur noch stundenweise zu arbeiten, kann die Rentenversicherung unter bestimmten Bedingungen eine Erwerbsminderungsrente gewähren. Dieser Schutz gilt bereits ab dem ersten Arbeitstag, auch für Berufsanfänger.
Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen Sie bestimmte medizinische und versicherungsrechtliche Anforderungen erfüllen und können sie bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen.
Die medizinischen Kriterien für eine Erwerbsminderungsrente sind erfüllt, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, täglich mindestens sechs Stunden in jeglicher beruflichen Tätigkeit zu arbeiten. Ihre Rentenversicherung prüft dies anhand medizinischer Unterlagen und gegebenenfalls durch zusätzliche Gutachten, um Ihr Leistungsvermögen festzustellen. Abhängig von Ihrer täglichen Arbeitsfähigkeit können Sie teilweise oder vollständig erwerbsgemindert sein.
Neben den medizinischen Voraussetzungen müssen auch bestimmte versicherungsrechtliche Bedingungen erfüllt sein, wie beispielsweise eine fünfjährige Versicherungszeit vor Eintritt der Erwerbsminderung sowie drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung für versicherte Tätigkeiten.
Je nach Einschränkung Ihrer Arbeitsfähigkeit können Sie eine halbe Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen, um Ihren Lebensunterhalt bei Teilzeitarbeit zu sichern. Die volle Erwerbsminderungsrente wird gewährt, wenn Sie auf dem Arbeitsmarkt langfristig weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
Normalerweise werden Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit für einen festgelegten Zeitraum gezahlt, jedoch erhalten Sie eine unbefristete Rente, wenn Ihre Erwerbsminderung voraussichtlich bestehen bleibt und Sie dauerhaft weniger als drei Stunden täglich erwerbsfähig sind, unabhängig von der aktuellen Arbeitsmarktsituation.