Wir sind spezialisiert auf die Beratung und Beantragung der Erwerbsminderungsrente sowie die Überprüfung auf mögliche Versicherungsleistungen. Unser erfahrenes Team steht Ihnen mit Fachwissen und Unterstützung zur Seite.
Wir verstehen, wie wichtig eine fundierte Rentenberatung ist und nehmen uns die Zeit, um Ihre individuelle Situation zu analysieren. Unsere Ziel ist es, Ihnen bei der Beantragung Ihrer Erwerbsminderungsrente zu helfen und sicherzustellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden Versicherungsleistungen erhalten. Kontaktieren Sie uns heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können.
Wenn Sie wegen einer schweren oder chronischen Krankheit, aber auch beispielsweise in Folge eines Unfalls gar nicht mehr oder nur noch
stundenweise arbeiten können, zahlt Ihnen die Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente. Schon als Berufsanfänger sind Sie im Falle eines Arbeitsunfalls vom ersten Arbeitstag an geschützt.
Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente
Eine Erwerbsminderungsrente können Sie erhalten, bis Sie die Regelaltersgrenze erreichen. Dafür müssen Sie bestimmte medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen.
Medizinische Voraussetzungen
Die medizinischen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. Ihre Rentenversicherung
prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert sie weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest. Je nachdem, wie lange Sie täglich noch arbeiten können, sind Sie gegebenenfalls teilweise oder voll erwerbsgemindert.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Neben den medizinischen müssen außerdem folgende versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:
> Sie müssen vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein (sogenannte allgemeine Wartezeit).
> In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgenfür eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung).
Halbe Erwerbsminderungsrente
Wenn Sie nur noch eingeschränkt arbeiten können, kommt für Sie eine halbe Erwerbsminderungsrente in Betracht. In Verbindung mit einer Teilzeitarbeit soll sie Ihren Lebensunterhalt sichern.
Volle Erwerbsminderungsrente
Die volle Erwerbsminderungsrente soll Ihren Verdienst ersetzen, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf nicht absehbare Zeit nur
noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
zeitlich begrenzte Erwerbsminderungsrente - zeitlich unbegrenzte Erwerbsminderungsrente
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden in der Regel für einen festgelegten Zeitraum (3 Jahre Zyklus) gezahlt. Wenn es aber unwahrscheinlich ist, dass Ihre Erwerbsminderung behoben werden kann, und Ihr Rentenanspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht, sie also nur noch unter drei Stunden täglich erwerbsfähig sind, erhalten Sie diese Rente unbefristet.