Altersrente 45 J

Altersrente für besonders langjährig Versicherte jetzt beantragen


Nutzen Sie die Möglichkeit, solange diese Rentenart noch besteht


Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ermöglicht Versicherten mit mindestens 45 Versicherungsjahren einen abschlagsfreien Renteneintritt vor der Regelaltersgrenze. Da über die Zukunft dieser Rentenart politisch diskutiert wird und ihre Abschaffung empfohlen wurde, ist es sinnvoll, bestehende Ansprüche frühzeitig prüfen zu lassen. Solange die gesetzliche Regelung gilt, können berechtigte Versicherte diese Altersrente weiterhin beantragen. 


Wer hat Anspruch?


Ein Anspruch besteht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere:

  • mindestens 45 anrechenbare Versicherungsjahre,
  • das Erreichen der für den jeweiligen Geburtsjahrgang geltenden Altersgrenze,
  • die Erfüllung aller gesetzlichen Voraussetzungen zum Rentenbeginn.



Wir prüfen Ihre persönliche Situation und informieren Sie darüber, ob und wann Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen können.


Unsere Unterstützung bei Ihrem Rentenantrag


Die Kanzlei Niehof begleitet Sie kompetent durch das gesamte Antragsverfahren. Unsere Leistungen umfassen:

  • Prüfung Ihrer Rentenvoraussetzungen,
  • Berechnung des frühestmöglichen Rentenbeginns,
  • Kontrolle Ihres Versicherungsverlaufs,
  • Unterstützung beim Ausfüllen des Rentenantrags,
  • Kommunikation mit der Deutschen Rentenversicherung.
  • Prüfung des Rentenbescheides


Jetzt beraten lassen


Wenn Sie von der Altersrente für besonders langjährig Versicherte profitieren möchten, empfehlen wir Ihnen, Ihre Ansprüche frühzeitig prüfen zu lassen. So können Sie Ihren Renteneintritt rechtzeitig planen und die derzeit geltenden gesetzlichen Möglichkeiten nutzen.

Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin mit der Kanzlei Niehof. Wir unterstützen Sie zuverlässig bei der Prüfung und Beantragung Ihrer Altersrente.

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