Fragen zur Erwerbsminderungsrente

Fragen zur Erwerbsminderungsrente

Wie lange dauert das Antragsverfahren?


Das ist sehr unterschiedlich, es kommt auf die Auslastung des medizinischen-Dienstes der Rentenversicherung an und ob Sie alle Unterlagen schnellstens eingereicht haben.

In der Regel spricht man von einem Zeitraum zwischen einem und vier Monaten.


Habe ich die Möglichkeit diesen Zeitraum zwischen Antrag und Bescheid zu verkürzen?


Ja, die Rentenversicherung ist verpflichtet Ihren Antrag schnellstens zu bescheiden, sollten Sie alle Ihre Unterlagen zügig eingereicht haben und die Rentenversicherung benötigt länger als sechs Monate, hat Ihnen der Gesetzgeber die Möglichkeit der Untätigkeitsklage eingeräumt. Die Untätigkeitsklage ist bei dem für Sie zuständigen Sozialgericht einzureichen.


Die Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt, was kann ich tun?


Sie können innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheides einen Widerspruch bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger einlegen. Der Widerspruch sollte den Antrag enthalten was Sie wollen ( Rücknahme des negativen Bescheides und Zuerkennung der Erwerbsminderungsrente), Ihre Versicherungsnummer und die Begründung warum Sie der Meinung sind die Erwerbsminderungsrente zu erhalten.


Die größten Fehler im Widerspruchsverfahren.


Das vorlegen von neuen Erkrankungen - kann zu einem neuen Feststellungsverfahren führen..

Keine ausreichende Begründung - führt zur Ablehnung.


Wie lange darf das Widerspruchsverfahren dauern?


In der Regel im Widerspruchsverfahren schneller entschieden wie im Antragsverfahren. Sie müssen mit einem bis zwei Monaten rechnen, sollte es länger als drei Monate dauern haben Sie erneut die Möglichkeit eine Untätigkeistklage bei dem für Sie zuständigen Sozialgericht einzureichen.


Ihr Widerspruch wurde abgelehnt- was nun?


Sie haben nun innerhalb von einem Monat die Möglichkeit , vor dem für Sie zuständigen Sozialgericht Klage gegen diese Entscheidung einzulegen.